im [System X] in visuell erkennbarer, d.h. lesbarer Form einzureichen. Am 30. August 2016 teilte sie den Parteien mit, sie erachte die Untersuchung gegen den Beschuldigten als vollständig und beabsichtige, das Verfahren wegen Urkundenfälschung einzustellen. Den Parteien wurde Gelegenheit gegeben, Beweisanträge sowie allfällige Entschädigungsbegehren (Beschuldigter) zu stellen. Der Beschuldigte reichte am 10. September 2016 ein Entschädigungsbegehren ein, während die A.___ AG am 30. September 2016 mitteilte, sie erachte die Voraussetzungen für eine Einstellung als nicht gegeben und beantrage die Einvernahme diverser Personen.