und erteilte einen entsprechenden Ermittlungsauftrag an die Polizei. Diese reichte am 30. Oktober 2014 einen Nachtragsrapport ein (offenbar zum Rapport 642‘477, welcher sich aber nicht in den Akten befindet). Am 5. August 2014 zog die Staatsanwaltschaft beim Richteramt Bucheggberg-Wasseramt die Akten des Zivilgerichtsverfahrens bei (Forderung aus Arbeitsvertrag). Am 15. Mai 2015 ersuchte sie die Strafanzeigerin, die dem Beschuldigten vorgeworfenen einzelnen Manipulationen von Daten im [System Y] resp. im [System X] in visuell erkennbarer, d.h. lesbarer Form einzureichen.