4. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens gehen im Umfang von CHF 700.00 zu Lasten des Beschwerdeführers. CHF 100.00 der bereits geleisteten Sicherheit von CHF 800.00 sind ihm zurückzuerstatten. Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Erhalt des begründeten Urteils beim Bundesgericht Beschwerde in Strafsachen eingereicht werden (Adresse: 1000 Lausanne 14). Die Frist beginnt am Tag nach dem Empfang des begründeten Urteils zu laufen und wird durch rechtzeitige Aufgabe bei der Post gewahrt. Die Frist ist nicht erstreckbar.