Der Beschwerdeführer provoziere ihn immer auf kleine Art und Weise. Im September 2015 hätten sie einen Krach gehabt, danach habe er (der Beschwerdeführer) angefangen, ihn im Tempel zu provozieren. Am besagten Tag habe er ihn absichtlich mit dem Ellbogen gestossen, dies sei eigentlich der Auslöser gewesen. Danach hätten alle drei geschlagen, er habe zurückgeschlagen, aber nur auf den Beschwerdeführer. Er habe ihn vor der Küche geschlagen und nur einmal. 3. Wer gegen jemanden Tätlichkeiten verübt, die keine Schädigung des Körpers oder der Gesundheit zur Folge haben, wird, auf Antrag, mit Busse bestraft (Art. 126 Abs. 1 StGB). Als Retorsion erlaubt Art.