(Urteil 1B_184/2012 vom 27. August 2012, Erw. 3.4.). 2.1 Der Beschwerdeführer sagte vor der Polizei aus, er habe nach dem Fest den Abfall nach draussen gebracht. Als er wieder zurückgekommen sei, sei der Beschuldigte vor dem Eingang gewesen und habe ihn beim Vorbeigehen gefragt, weshalb er ihn «stüpfe». Darauf habe er ihn mit der Faust auf die linke Brustseite geschlagen. Er habe die Tempeltüre geöffnet und geschrien, «B.___ schlägt mich». Ein paar Leute vom Saal seien in den Gang gekommen. Gleichzeitig habe der Beschuldigte ihn nochmals zweimal mit der Faust geschlagen, von oben herab, wieder auf die linke Brustseite. Seine Tochter habe dann die Polizei alarmiert.