Der Sachverhalt sei massiv umstritten und es bestehe die Vermutung, dass er selbst nach Ausschöpfung sämtlicher Beweismöglichkeiten nicht abschliessend zu klären wäre. 4. Der Beschuldigte liess am 10. November 2016 seine Vertretung durch Rechtsanwältin Allemann mitteilen, welche um Akteneinsicht ersuchte. Am 19. Dezember 2016 wies sie darauf hin, sie vertrete den Beschuldigten nicht mehr. Am 7. Dezember 2016 hatte F.___ im Namen des Tempelvorstandes dem Beschuldigten ein «Statement zum Ereignis im [...] Tempel in [...]» zugestellt, welches dieser am 6. Januar 2017 einreichte. Die Parteien werden darin gebeten, zukünftige Auseinandersetzungen zu vermeiden.