Diese sei aber gescheitert. Aus demselben Grund sei auf eine ausführliche Beweisabnahme, insbesondere die Befragung weiterer Auskunftspersonen, wie zum Beispiel auch von E.___, welcher eine anonyme Aussage angeboten habe, verzichtet worden. Die weiteren Einvernahmen hätten nur zur Folge gehabt, dass sich die betroffenen Personen für die eine oder andere Seite hätten entscheiden müssen und so der Gefahr von Einflussnahme und Druckversuchen ausgesetzt gewesen wären. Dies hätte den Konflikt eher aufgeheizt als beruhigt. Zudem wäre der Beweiswert der Aussagen der möglichen Auskunftspersonen ausserhalb der Parteien mit Blick auf den Hintergrund des Konflikts ohnehin gering gewesen.