Die Aufwendungen für das Verfahren bei der Staatsanwaltschaft seien ihm zu entschädigen. 3. Die Staatsanwaltschaft beantragte am 22. November 2016 die Abweisung der Beschwerde mit der Begründung, aus der Strafanzeige der Polizei könne entnommen werden, dass das vorliegende Verfahren vor dem Hintergrund eines Konflikts innerhalb der tamilischen Gemeinschaft in [...] stehe. Aus diesem Grund habe sich die Staatsanwaltschaft für eine Vergleichsverhandlung entschieden, damit sich die Parteien über das zukünftige friedliche Nebeneinander hätten verständigen können. Diese sei aber gescheitert.