am 21. Oktober 2016 Beschwerde erheben mit den Anträgen auf deren Aufhebung, auf Anweisung der Staatsanwaltschaft, weitere Untersuchungshandlungen vorzunehmen und auf Verurteilung des Beschuldigten, ihm die notwendigen Aufwendungen im Vorverfahren der Staatsanwaltschaft zu entschädigen. Zur Begründung wurde ausgeführt, als der Beschwerdeführer den Tempel habe verlassen wollen, sei er vom Beschuldigten gefragt worden, weshalb er ihn «stüpfe». Daraufhin und ohne Vorwarnung sei er von diesem mit der Faust auf die linke Brust geschlagen worden.