Erfahrungsgemäss würden Fälle in solchen Konstellationen praktisch immer zu Freisprüchen führen. Eine Entschädigung sei nicht auszurichten, weil die Aufwendungen im Verfahren geringfügig gewesen seien und die Beschuldigten trotz entsprechender Möglichkeit keine Entschädigungen geltend gemacht hätten. 2. Gegen diese Verfügung liess A.___ am 21. Oktober 2016 Beschwerde erheben mit den Anträgen auf deren Aufhebung, auf Anweisung der Staatsanwaltschaft, weitere Untersuchungshandlungen vorzunehmen und auf Verurteilung des Beschuldigten, ihm die notwendigen Aufwendungen im Vorverfahren der Staatsanwaltschaft zu entschädigen.