Zudem habe der Beschuldigte zugegeben, ihn geschlagen zu haben. 1.3 Mit Verfügung vom 6. Oktober 2016 stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen sämtliche Beschuldigte ein. Zur Begründung wurde ausgeführt, auf eine Bestrafung könne einerseits unter Hinweis auf die Gegenseitigkeit der erfolgten Tätlichkeiten (Retorsion) verzichtet werden. Andererseits gebe es ausser den Aussagen der involvierten Personen keine objektiven Beweismittel oder unabhängigen Zeugenaussagen. Es stehe Aussage gegen Aussage. Erfahrungsgemäss würden Fälle in solchen Konstellationen praktisch immer zu Freisprüchen führen.