teilte am 4. August 2016 mit, er verzichte vorläufig auf das Stellen von Beweisanträgen, behalte sich dies aber vor, falls die Gegenpartei allfällige Anträge stelle und das Verfahren nicht eingestellt werde. A.___ liess am 29. August 2016 durch seinen Vertreter beantragen, es sei das Verfahren nicht einzustellen, die Arbeitsunfähigkeitszeugnisse seien zu den Akten zu nehmen, gegen den Beschuldigten sei ein Strafbefehl zu erlassen und nach Abschluss des Verfahrens sei ihm Gelegenheit zu geben, Entschädigungsbegehren zu stellen. Er sei nach dem Schlag für den Zeitraum vom 12. Januar bis 7. Februar arbeitsunfähig gewesen. Zudem habe der Beschuldigte zugegeben, ihn geschlagen zu haben.