Den Parteien wurde Gelegenheit gegeben, Beweisanträge sowie allfällige Entschädigungsbegehren zu stellen, wobei bezüglich der Entschädigung in Aussicht gestellt wurde, keine auszurichten. B.___ teilte am 4. August 2016 mit, er verzichte vorläufig auf das Stellen von Beweisanträgen, behalte sich dies aber vor, falls die Gegenpartei allfällige Anträge stelle und das Verfahren nicht eingestellt werde.