_ wurde am 20. Januar 2016 polizeilich einvernommen und stellte seinerseits Strafantrag gegen A.___ wegen sämtlicher in Frage kommender Delikte. Ebenso stellte er Strafantrag gegen C.___ und gegen D.___, die Ehefrau von A.___. A.___ soll ihn mit der offenen Hand und dessen Ehefrau mit der Tasche geschlagen haben, während ihn die Tochter ins Gesicht gekratzt habe. Da der Vorhalt gegen D.___ erstmals in dieser Einvernahme geäussert wurde, wurde sie am 7. Februar 2016 ebenfalls polizeilich einvernommen. Am 8. Februar 2016 erstattete die Polizei bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen sämtliche Beteiligten wegen Tätlichkeiten.