Davon ist aber nicht die Rede. Vielmehr hat der Beschwerdeführer ohne jeden Kommentar ein Schädelhirntrauma erwähnt und deswegen eine unmittelbare Lebensgefahr bejaht, welche durch eine stationäre Therapie habe abgewendet werden müssen. Tatsächlich war gemäss Bericht des [...] eine Traumaspirale durchgeführt worden, was eine diagnostische Massnahme darstellt, und der Patient wurde bis am folgenden Tag, als er in gutem Allgemeinzustand nach Hause entlassen werden konnte, beobachtet. In therapeutischer Hinsicht wurde eine Analgesie nach Massgabe der Beschwerden vorgesehen.