Anhand des in der Folge erstatteten Berichtes ist das nicht nachvollziehbar. Dem Beschwerdeführer wurde der provisorische Austrittsbericht des [...] vom 21. November 2015 zugestellt. Darin wurde nebst anderen Verletzungen ein Schädelhirntrauma I festgestellt. Demgegenüber war gemäss den Ausführungen in der Beschwerde von einem Schädeltrauma 2. Grades auszugehen und davon, dass das [...] den Sachverhalt insofern nicht richtig erfasst habe, als die Bewusstlosigkeit des Patienten nicht Eingang in dessen Bericht gefunden habe. Wenn der Beschwerdeführer zu dieser Auffassung gelangte, hätte diese Differenzierung Eingang in seinem Bericht finden müssen. Davon ist aber nicht die Rede.