Die Dauer der Bewusstlosigkeit sei ein wesentlicher Faktor für die Bestimmung des Schweregrades eines Schädel-Hirn-Traumas. Es sei bei jedem bewusstlosen Patienten nach einem Schädel-Hirn-Trauma grundsätzlich die Möglichkeit mehrfacher lebensbedrohlicher Verletzungen zu unterstellen. Es sei zu berücksichtigen, dass das [...] den Sachverhalt insofern nicht richtig erfasst habe, als die Bewusstlosigkeit des Patienten nicht Eingang in dessen Bericht gefunden habe. Berücksichtige man die längere Bewusstlosigkeit seien die Schlussfolgerungen des Beschwerdeführers mit Bezug auf die Ernsthaftigkeit der Situation korrekt und die Lebensgefahr sei zu bejahen.