Das Problem sei wohl gewesen, dass der Patient kaum Deutsch spreche. Der Beschwerdeführer habe sich mit ihm aber in der Muttersprache unterhalten können. 2.2.2 In rechtlicher Hinsicht wird geltend gemacht, es liege ein Auftragsverhältnis vor. Bei medizinischen Gutachten bzw. Arztberichten komme dem erstellenden Arzt regelmässig ein Ermessen bezüglich seiner Diagnose zu. Diagnosen könnten zwar objektiv falsch sein, es sei aber typisch, dass ein erheblicher Beurteilungsspielraum bestehe und es ein einfaches «richtig» oder «falsch» nicht gebe.