In der Beschwerde wird ausgeführt, der Beschwerdeführer habe mit Blick auf die Erstellung des Arztberichts mit dem Patienten ein längeres Gespräch geführt, für welches er weit mehr als eine Stunde aufgewendet habe. Der Patient habe dem Beschwerdeführer in Anwesenheit der Ehefrau erklärt, er sei lange bewusstlos gewesen und er wisse gar nicht, wie er ins Spital eingeliefert worden sei. Er habe gesagt, er sei «gestorben und wiederaufgewacht». Der Patient sei nach dessen Aussage deutlich mehr als zehn Minuten bewusstlos gewesen. Es sei deshalb von einem Schädeltrauma 2. Grades auszugehen (Contusio cerebri oder Gehirnprellung).