Die Frage, worin die unmittelbare Lebensgefahr bestanden habe und wie diese habe abgewendet werden müssen, habe Dr. A.___ beantwortet mit «durch stationäre Therapie». Tatsache sei, dass der Patient gemäss Bericht des […] von Dr. med. D.___ vom 21. November 2015 – wie in solchen Fällen üblich – lediglich zur blossen Überwachung (GCS-Überwachung) über Nacht im Spital verblieben sei und am Folgetag in gutem Allgemeinzustand habe entlassen werden können. Die Therapie habe sich hauptsächlich auf Analgesie nach Massgabe der Beschwerden beschränkt. Auch hier würden der von Dr. A.___ eingereichte Arztbericht und die «medizinische Wirklichkeit» gemäss dem ausführlichen Austrittsbericht des [...