a bis c StPO). Gegen die Festlegung der Entschädigung kann die sachverständige Person auf kantonaler Ebene Beschwerde und beim Bundesgericht Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten einreichen (Marianne Heer in: Niggli/Heer/Wipräch-tiger [Hrsg.], Basler Kommentar, Schweizerische Strafprozessordnung, 2. Auflage/Basel 2014, Art. 190 N. 4). Ein Arztzeugnis enthält im Gegensatz zu einem Gutachten regelmässig eine blosse Auskunft des behandelnden Arztes zur Arbeitsunfähigkeit, zu deren Grund und Dauer sowie allenfalls deren weitere Auswirkungen. Klar deutlich zu machen ist gegebenenfalls, dass nicht ein eigentliches Gutachten, sondern lediglich ein Arztbericht einverlangt wird.