Am 31. Mai 2016 ersuchte die Staatsanwaltschaft die Ärztin Dr. med.C.___, den Arzt Dr. med. D.___ (beide [...]) und den Arzt Dr. A.___ um Beantwortung von Fragen gemäss dem üblichen «Fragebogen bei Körperverletzungen». Während Dr. C.___ in ihrem Bericht vom 30. Juni 2016 die Frage nach einer unmittelbaren Lebensgefahr verneinte, bejahte sie Dr. A.___ in seinem Bericht vom 17. August 2016 (bei der Staatsanwaltschaft eingelangt am 24. August 2016, nachdem am 23. August 2016 eine erneute Aufforderung zur Erstattung eines Berichts ergangen war. Die Antwort lautete: «Ja, wegen Schädelhirntraumas. Die Lebensgefahr habe durch eine stationäre Therapie abgewendet werden müssen.