sich strafbar gemacht habe. In der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft zur Beschwerde wird demgegenüber geltend gemacht, es ergebe sich aus dem abgeschlossenen Vergleich, dass die im Strafverfahren beschuldigte Person sich verpflichtet habe, der Anzeigeerstatterin eine erhebliche Entschädigung zu bezahlen. Es werde daraus ersichtlich, dass die beschuldigte Person dazu beigetragen habe, dass es zu einem Strafverfahren gekommen sei. Es sei ihr somit vorzuwerfen, dass sie sich im zivilrechtlichen Sinne widerrechtlich verhalten habe.