Nachdem im Dezember 2014 Gerichtsstandsverhandlungen mit der Tessiner Staatsanwaltschaft stattgefunden hatten, erteilte der zuständige a.o. Staatsanwalt der Polizei Kanton Solothurn am 27. Februar 2015 den Auftrag zur ergänzenden Ermittlung eines angezeigten Sachverhalts. 1.2 Am 22. Dezember 2015 teilte Rechtsanwalt Hirt der Staatsanwaltschaft mit, dass seitens der B.___ AG kein weiteres Interesse mehr an der Verfolgung und Bestrafung der C.___ und von A.___ bestehe. Die Parteien hätten mit «heutigem Datum» einen aussergerichtlichen Vergleich abgeschlossen, welcher seiner Mandantin für die den Beschuldigten zur Last gelegten Taten vollständige Wiedergutmachung verspreche.