I. 1.1 Am 26. November 2014 erstattete Rechtsanwalt Dr. Beat Hirt für die B.___ AG Strafanzeige (bezeichnet als Strafantrag) gegen die C.___ SA (nachstehend C.___) und gegen A.___ (einzelzeichnungsberechtigter Direktor der C.___) wegen Veruntreuung. A.___ soll gemäss der Anzeige der C.___ mit Nutzungsüberlassungsverträgen überlassene Geräte (Verpflegungsautomaten) weiterverkauft haben. Konkret war die Rede von zwei Geräten, für welche die Rechnungsbeträge gesamthaft CHF 3‘393.40 ausmachten. Nachdem im Dezember 2014 Gerichtsstandsverhandlungen mit der Tessiner Staatsanwaltschaft stattgefunden hatten, erteilte der zuständige a.o.