Vorbehalten bleibt der Rückforderungsanspruch des Staates während 10 Jahren im Umfang von 4/5, somit CHF 15‘238.70, sobald es die wirtschaftlichen Verhältnisse von B.___ erlauben. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens von CHF 1‘000.00 hat der Beschwerdeführer im Umfang von CHF 820.00 zu bezahlen. 3. Der Staat Solothurn hat dem Beschwerdeführer für das Beschwerdeverfahren eine reduzierte Parteientschädigung von CHF 435.90 auszurichten.