Diese Korrektur ist ihm zuzubilligen, womit die Kürzung von 30 Minuten für den Besuch entfällt und jene für die An- und Rückfahrt auf 30 Minuten zu reduzieren ist. Es ergibt sich damit aus dieser Position eine Kürzung um 30 Minuten bzw. eine Erhöhung der Entschädigung um 90 Minuten. 5. Zusammenfassend sind folgende Positionen gegenüber dem angefochtenen Entscheid zusätzlich zu entschädigen: 240 Min. Vorbereitung HV (4.4.4) 90 Min Besuch Klient vom 22. Juni 2015 (4.10) 60 Min. Übersetzung (4.9) 30 Min. Psychiatrisches Gutachten (4.7) 60 Min. Schlusseinvernahme im Untersuchungsgefängnis (4.6.2) 480 Min. ========== Damit sind 8 Stunden à CHF 180.00 =