Es ist auf die Ausführungen unter Ziffer 4.1 zu verweisen. Kanzleiauf-wendungen sind im Stundenansatz enthalten und nicht separat zu vergüten. 4.9.1 Der Beschwerdeführer macht einen Aufwand von 60 Minuten für die Übersetzung der Anklage in die französische Sprache geltend. Im angefochtenen Entscheid ist dazu ausgeführt, das Übersetzen von Rechtsschriften und dergleichen, vorliegend der Anklageschrift, gehöre nicht zu den Aufgaben der amtlichen Verteidigung. 4.9.2 Der Beschwerdeführer macht geltend, es sei bekannt, dass eine beschuldigte Person keinen Anspruch auf die Übersetzung sämtlicher Aktenstücke habe.