Nachdem die Beschwerdekammer die Beschwerde des Beschuldigten wegen Wechsels der amtlichen Verteidigung am 19. Juli 2016 abgewiesen habe, habe er mit dem Beschuldigten einen Termin für einen Besuch um Untersuchungsgefängnis abgemacht, um die letzten Details der Hauptverhandlung zu besprechen. Im Untersuchungsgefängnis habe der Beschuldigte ihm mitteilen lassen, dass er krank sei, was nicht zugetroffen habe. Der Beschuldigte habe erneut die Zusammenarbeit mit ihm verweigert. Trotz all dieser Versuche, das Verfahren wohl zu verzögern, habe er den Bettel nicht hingeschmissen, was letzten Endes auch im Sinne des Staates und der Verfahrensbeschleunigung gewesen sei.