In der Beschwerde wird ausgeführt, die Vorbereitung der Hauptverhandlung (im wesentlichen Aktenstudium, Plädoyervorbereitung und Fragekatalog) habe gute drei Tage (24 Stunden) beansprucht. Die Akten hätten zu diesem Zeitpunkt 6 Bundesordner umfasst und er – der Beschwerdeführer – sei erst im Juni 2014 als amtlicher Verteidiger eingesetzt worden. Er sei damit nicht von Anfang an in das Verfahren involviert gewesen und habe somit auch die Aktenstücke studieren müssen, welche vor seiner Einsetzung angefallen waren. Das Plädoyer habe immerhin 20 Seiten umfasst und er habe es in der Mittagspause, nach der Befragung des Beschuldigten, überarbeitet.