Das Verfahren habe damit 6 Bundesordner umfasst. Diese Akten hätten im Hinblick auf die Hauptverhandlung studiert werden müssen. Hierfür seien 13 Stunden veranschlagt worden. Der Beschuldigte habe ab Beginn der Untersuchung bis zuletzt jeden Vorwurf bestritten. Es sei damit Aufgabe des Verteidigers gewesen, entlastende Beweise zu suchen, den Strafbehörden und dem Gericht plausibel zu erklären und wenn immer möglich zu belegen, dass unüberwindliche Zweifel an der Schuld des Beschuldigten bestehen. Dies alles habe den Fall äusserst komplex gemacht und es zeuge von einer zu simplen Schlussfolgerung, der Fall sei einfach gewesen.