Dies hätten weder der Beschuldigte noch der Beschwerdeführer zu verantworten. Nachdem im Februar 2015 die Anklageschrift eingegangen sei, sei im April 2016 auf den 27. Juli 2016 zur Hauptverhandlung vorgeladen worden. Das Verfahren habe während rund 14 Monaten geruht. Mit dem Zeitlauf hätten gewisse Dokumente neu studiert werden müssen, weil man sie nicht einfach aus dem Gedächtnis abrufen könne. Die Verfahrenslänge sei ein Indiz für die Komplexität eines Falles. Dazu komme, dass bei der Verteidigung neben den ursprünglichen 4 Bundesordnern des Untersuchungsverfahrens bis zur Hauptverhandlung nochmals 2 Bundesordner dazugekommen seien. Das Verfahren habe damit 6 Bundesordner umfasst.