Am 7. August 2014 werde für das Aktenstudium erneut ein Zeitaufwand von 90 Minuten geltend gemacht, welcher übersetzt erscheine und deswegen um 30 Minuten zu kürzen sei. Schliesslich würden im Zeitraum vom 19. bis zum 21. Juli 2016 im Hinblick auf die Hauptverhandlung insgesamt 13 Stunden für das Aktenstudium aufgeführt, dies nachdem bereits am 25. Mai 2016 sowie am 22. Juni 2016 mit insgesamt 6 Stunden erneut ein intensives Aktenstudium stattgefunden habe. Der Aufwand müsse daher als übersetzt erachtet werden, insbesondere wenn man bedenke, dass der amtliche Verteidiger sich schon längere Zeit mit dem Fall befasst habe und sich somit nicht neu habe einarbeiten müssen.