Die Position stehe offenbar in Zusammenhang mit der Stellungnahme zum Haftverlängerungsgesuch vom 21. Juli 2014. Es rechtfertige sich, die Position Aktenstudium vom 18. Juli 2014 zu streichen, dafür für die Stellungnahme zum Haftverlängerungsgesuch 30 Minuten für das Aktenstudium hinzuzurechnen. Am 7. August 2014 werde für das Aktenstudium erneut ein Zeitaufwand von 90 Minuten geltend gemacht, welcher übersetzt erscheine und deswegen um 30 Minuten zu kürzen sei.