Er hat das Schreiben von Herrn B___ auch erhalten. Da er ab 1. Juli 2014 in einem neuen Büro arbeiten wird, ist er bereit und in der Lage, ab diesem Datum die amtliche Verteidigung zu übernehmen. Er nimmt zur Kenntnis, dass sein Aufwand erst ab Kantonsgrenze entschädigt wird.» 4.2.3 Es kann unter diesen Umständen dahingestellt bleiben, ob der angefochtene Entscheid eine gesetzliche Grundlage hat oder ob er Normen gar zuwider läuft. Die Verfügung vom 17. Juni 2014 ist in Rechtskraft erwachsen. Die Kürzungen sind nicht zu beanstanden. 4.3 Aktenstudium (insgesamt 690 Minuten) 4.3.1