Anstatt der geltend gemachten 55 km pro Weg (Strecke […] – Solothurn) würden daher jeweils nur 37 km (Strecke […] – Solothurn) berechnet, was zu einer zeitlichen Reduktion von jeweils 15 Minuten bzw. für die An- und Rückfahrt von 30 Minuten führe. Gänzlich zu streichen sei der Posten «An- und Rückfahrt UG SO» vom 22. Juli 2016, da diese Reisezeit bereits im Posten «Besuch Klient in U-Haft inkl. An- und Rückfahrt enthalten sei. In diesem Zusammenhang seien auch die Wegspesen entsprechend zu kürzen. Bei einer Wegstrecke von 37 km bzw. 74 km für die Hin- und die Rückfahrt sowie einer Entschädigung von CHF 0.70/km würden sich die Spesen pro Posten um CHF 25.20 reduzieren.