Es ist im Übrigen denkbar, dass im Berufungsverfahren auch das Opfer nochmals zu befragen ist. Es kann diesbezüglich auf die neueste bundesgerichtliche Rechtsprechung verwiesen werden (Urteil des Bundesgerichts 6B_529/2014 E. 4.4.1), gemäss welcher Beweiserhebungen im Rechtsmittelverfahren unter gewissen Umständen zu wiederholen sind.