Sachverhalt: Der Beschwerdeführer wurde im Bereich einer von einer Baufirma installierten Höchstgeschwindigkeits-Signalisation von 60 km/h von einer polizeilichen Radarkontrolle mit 145 km/h erfasst. Im Rahmen der eröffneten Untersuchung wegen qualifizierter grober Verkehrsregelverletzung ordnete die Staatsanwaltschaft die Beschlagnahmung des Personenwagens «Porsche Panamera 4S» an. Die Beschwerdekammer weist die dagegen erhobene Beschwerde ab.