SOG 2013 Nr. 13 Art. 90a SVG, Art. 196 ff. StPO. Die Beschlagnahme eines Personenwagens wegen des Verdachts auf eine qualifizierte grobe Verkehrsregelverletzung ist zulässig, wenn vom Beschuldigten aufgrund mehrerer Vorstrafen nicht von einer gesetzestreuen Person gesprochen werden kann und diese nach Freigabe frei über den Personenwagen verfügen könnte. Sachverhalt: Der Beschwerdeführer wurde im Bereich einer von einer Baufirma installierten Höchstgeschwindigkeits-Signalisation von 60 km/h von einer polizeilichen Radarkontrolle mit 145 km/h erfasst.