«Dennoch habe ich den relevanten Sachverhalt geprüft und eine rechtliche Würdigung vorgenommen. Es steht ausser Zweifel, dass sämtliche der gemachten Vorwürfe als vollkommen haltlos zu qualifizieren sind. Die Motive und Beweggründe hinter der Strafanzeige sind unsachlich und unlauter. Die Anzeigeerstattung ist rein querulatorisch. In der Zwischenzeit haben die Organisatoren des Anlasses sowie die Gesellschafter der Z. GmbH im Beisein des Unterzeichneten das Gespräch mit dem Strafanzeiger gesucht und diesem die weitreichenden Folgen seiner falschen Anschuldigungen aufgezeigt.