Pieth schliesse sich dieser Ansicht ebenfalls mit dem Hinweis auf das Prinzip des «nicht oder nur schwer wiedergutzumachenden Nachteils» an (Mark Pieth: Schweizerische Strafprozessordnung, Grundriss für Studium und Praxis, Basel 2009, S. 230, Ziff. 3). Die differenzierte Betrachtungsweise der genannten Autoren erscheine zwar sachlich nachvollziehbar, setze sich aber sowohl über den klaren Wortlaut des Gesetzes in Art. 393 Abs. 1 lit. b StPO als auch über die grundlegende gesetzgeberische Konzeption von Art. 65 StPO hinweg (mit Hinweis auf die Botschaft, S. 1150). Jeremy Stephenson / Gilbert Thiriet verweisen auf die Kritik am Ausschluss der Beschwerde.