SOG 2011 Nr. 17 Art. 267 StPO. Rückgabe beschlagnahmter Gegenstände und Vermögenswerte. Sachverhalt: Die Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn führt gegen A. eine Strafuntersuchung u.a. wegen mehrfacher Hehlerei. Er soll dem Beschwerdeführer (B.) am 7. Oktober 2008 einen PW «BMW X5», von welchem er wusste oder zumindest annehmen musste, dass er zuvor durch eine strafbare Handlung gegen das Vermögen erlangt worden war, für € 38‘500.00 verkauft haben. Sämtliche Kauf- und Verkaufspreise hätten sich weit unter dem eigentlichen Wert des Autos bewegt. Weiter wird A. vorgehalten, er habe am 21. September 2010 C. den PW «BMW 635d» unter gleichen Umständen für € 31‘200.00 verkauft.