Die relativierende Ausdrucksweise lasse erkennen, dass keine klare und vorbehaltlose Bestätigung gegeben werden könne. Der Amtsgerichtspräsident beziehe sich auf das Journal der Staatsanwaltschaft, es sei jedoch gerichtsnotorisch, dass darin lediglich die wichtigsten Verfahrensschritte oberflächlich festgehalten und zahlreiche Einzelentscheidungen oder Einflussnahmen gar nicht erst dokumentiert würden. Auf diese Aufzeichnungen könne nicht abgestellt werden. Sie würden keineswegs die notwendige Gewissheit vermitteln, dass der leitende Staatsanwalt der Abteilung [...] nicht in irgendeiner Form auf das Verfahren Einfluss genommen haben könnte.