Demnach wird beschlossen: 1. Auf das Ausstandsgesuch des Oberstaatsanwaltes gegen den Sachverständigen Dr. med. A.___ wird nicht eingetreten. 2. Die Verfahrenskosten gehen zulasten des Kantons Solothurn. Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Erhalt des begründeten Urteils beim Bundesgericht Beschwerde in Strafsachen eingereicht werden (Adresse: 1000 Lausanne 14). Die Frist beginnt am Tag nach dem Empfang des begründeten Urteils zu laufen und wird durch rechtzeitige Aufgabe bei der Post gewahrt. Die Frist ist nicht erstreckbar.