2 angeordneten ambulanten Massnahme installiert ist, längstens für die Dauer von 2 Monaten. Mit Beschluss vom 19. März 2020 schrieb die Beschwerdekammer des Obergerichts eine noch vor dem Urteil des Amtsgerichts erhobene Haftbeschwerde zufolge Gegenstandslosigkeit ab. Sie wies aber darauf hin, dass die Sicherheitshaft gemäss Ziffer 5 des Urteils des Amtsgerichts Olten-Gösgen strafprozessual als Entlassung aus der Untersuchungshaft unter Anordnung von Ersatzmassnahmen zu verstehen sei. Am 26. März 2020 erläuterte das Amtsgericht Olten-Gösgen in Anwendung von Art.