_, […], […], Wohnsitz zu nehmen und so lange dort zu wohnen, wie dies die forensisch-psychiatrische Fachperson als notwendig erachtet. e) B.___ hat sich einer aufsuchenden Betreuung durch eine Fachperson der Psychiatriespitex zu unterziehen.» Das Urteil des Amtsgerichts stützte sich unter anderem auf ein forensisch-psychiatrisches Gutachten des Sachverständigen Dr. med. A.___ sowie dessen Aussagen anlässlich der Hauptverhandlung. 2. Für B.___ wurde in Ziff. 5 des Urteils des Amtsgerichts Olten-Gösgen vom 13. März 2020 Sicherheitshaft angeordnet, bis das Setting der gemäss Ziff. 2 angeordneten ambulanten Massnahme installiert ist, längstens für die Dauer von 2 Monaten.