In diesem Zusammenhang wurden B.___ folgende Weisungen erteilt (Ziff. 2 des Urteils): a) «B.___ hat die bereits installierte Depotmedikation (Abilify) weiterzuführen. b) B.___ hat sich einer Psychotherapie durch eine forensisch-psychiatrische Fachperson zu unterziehen. c) B.___ hat an einer Psychoedukationsgruppe (‘Psychosegruppe’) teilzunehmen. d) B.___ hat bei ihren Eltern, C.___ und D.___, […], […], Wohnsitz zu nehmen und so lange dort zu wohnen, wie dies die forensisch-psychiatrische Fachperson als notwendig erachtet. e) B.___ hat sich einer aufsuchenden Betreuung durch eine Fachperson der Psychiatriespitex zu unterziehen.