I. 1. Mit Urteil des Amtsgerichts Olten-Gösgen vom 13. März 2020 wurde festgestellt, dass B.___ in Schuldunfähigkeit folgende Straftatbestände tatbestandsmässig und rechtswidrig verwirklicht hat: Einfache Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand, mehrfache einfache Körperverletzung, versuchte Nötigung, unrechtmässige Aneignung, Diebstahl, mehrfache Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (alles am 8. Juli 2018) sowie Sachbeschädigung (am 11. Juli 2018). Für B.___ wurde eine ambulante Massnahme nach Art. 63 StGB angeordnet, welche so lange zu dauern hat, wie es die Fachperson als notwendig erachtet. In diesem Zusammenhang wurden B.___ folgende Weisungen erteilt (Ziff.