4.1. Die durch Urteil des Ministere public du canton d~ Geneve vom· 06.03.2013. aufgeschobene Strafe wird gemäss Art. 46 A_bs. 1 ~t<;3B widerrufen. . . 4.2. Mit dem Widerruf wird .die Geldstrafe von 60 Tagessätien zu je CHF 30.00 zur Zahlung fällig. · .. . . .. . ·. . . 5. · Das Urteil wird im Strafregister eingetragen. . ,