3.1: Am ·21,.öktober 2014 machte sich der Verurteilte erneut wegen Art. 139 Z,iff. '1 StGB schuldig und hat sich somit nicht bewährt. . . . ' 3.2. Begeht der Verurteilte w~hrend der Probezeit ein Verbrechen oc;ier Vergeh'en und i~t deshalb zu erwarten, dass er weitere ·Straftaten verüben wird, so widerruft das G~richt gemäss ,Art. 46 Ab~. 1StGB die . bedingte Strafe oder c;len bedingten -ren der Strafe. .